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   BGH, 20.08.2020 - III ZA 12/20   

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https://dejure.org/2020,24624
BGH, 20.08.2020 - III ZA 12/20 (https://dejure.org/2020,24624)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2020 - III ZA 12/20 (https://dejure.org/2020,24624)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2020 - III ZA 12/20 (https://dejure.org/2020,24624)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig hinsichtlich Rechtsmissbräuchlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Beiordnung eines Notanwalts zur Durchführung einer aussichtslosen Nichtzulassungsbeschwerde; Nichterreichen der Mindestbeschwer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; Rechtsmissbräuchlichkeit eines pauschalen Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 2 S. 5; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Versagung der Beiordnung eines Notanwalts zur Durchführung einer aussichtslosen Nichtzulassungsbeschwerde; Nichterreichen der Mindestbeschwer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ; Rechtsmissbräuchlichkeit eines pauschalen Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 2 S. 5
    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als unzulässig hinsichtlich Rechtsmissbräuchlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - III ZA 12/20
    Der mit dem vorgenannten Schreiben angebrachte pauschale Befangenheitsantrag gegen die an der angegriffenen Entscheidung beteiligten Senatsmitglieder ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 23.02.2021 - XI ZB 25/20

    Unzulässiger Ablehungsgesuch gegen Richter

    Sein Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2017 - XI ZA 13/16, juris Rn. 1 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. September 2018 - II ZB 15/18, juris Rn. 1, vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 2, vom 8. Juli 2020 - IV ZA 1/20, juris, vom 20. August 2020 - III ZA 12/20, juris Rn. 2 und vom 22. September 2020 - VIII ZB 54/20, juris Rn. 3 f., jeweils mwN).
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